-
02.01.2017
- → Inland
Mindestlohn beträgt nun 8,84 Euro pro Stunde
Berlin. Mit dem 1. Januar ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um 34 Cent auf 8,84 Euro pro Stunde wirksam geworden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betonte am Sonntag, dies komme Millionen Beschäftigten mit geringem Verdienst zugute. Sie hätten bei einer Vollzeitstelle monatlich etwa 55 Euro mehr in der Tasche, äußerte Stefan Körzell. »Mit der Entwicklung bei den Un- und Angelernten liegen wir deutlich über dem Schnitt der Lohnerhöhungen im Jahr 2016.« Wichtig seien nun Kontrollen zur Einhaltung der Gehaltsuntergrenze.
Empfohlen wurde die Erhöhung von der Mindestlohnkommission, in der neben einem Präsidenten je drei Vertreter des Kapitals und der Gewerkschaften sitzen. Wenigstens 11,68 Euro wären allerdings notwendig, um eine Rente über der Grundsicherung zu erreichen – nach 45 Arbeitsjahren in Vollzeit. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!