Zum Inhalt der Seite

Keine Verhandlung über Ökostromreform

Karlsruhe. Mehrere Betreiber von Biogasanlagen sind mit Verfassungsbeschwerden gegen die Ökostromreform von 2014 gescheitert. Die beanstandeten Neuregelungen verletzten diese nicht in ihrem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerden deshalb nicht zur Entscheidung an. Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas gefördert. Mit dessen Einführung stieg der Strompreis rapide. Die Reform 2014 sollte dem entgegenwirken. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 21.12.2016, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!