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Karlsruhe: Einkesselung Unschuldiger rechtens

Karlsruhe. Die Einkesselung von mehr als 900 teils gewaltbereiten Demonstranten vor der Europäischen Zentralbank (EZB) im Juni 2013 in Frankfurt am Main war rechtens. Bei einem Verdacht auf Straftaten könne die Polizei auch eine Gruppe zur Identitätsfeststellung einkesseln, heißt in einem am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) veröffentlichten Beschluss. Damit scheiterte die Klage eines betroffenen Demonstranten.

Bei den Blockupy-Protesten hatten damals mehrere tausend Menschen vor allem gegen die EU-Politik in der Finanz- und Schuldenkrise protestiert. Allerdings stoppte die Polizei den Protestzug eine halbe Stunde nach dem Start und kesselte eine Gruppe von mehr als 900 Demonstranten ein, um deren Identität zu erfassen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.12.2016, Seite 4, Inland

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