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NSU: keine Ermittlung gegen Aktenvernichter

Köln. Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Strafanzeige der NSU-Opferangehörigen Elif und Gamze Kubasik gegen den Verfassungsschutzbeamten Axel M. alias »Lothar Lingen« zurückgewiesen. Die Witwe und die Tochter des 2006 ermordeten Mehmet Kubasik hatten den Mann wegen Strafvereitelung, Urkundenunterdrückung und Verwahrungsbruch angezeigt, nachdem bekanntgeworden war, dass er im Bundesamt für Verfassungsschutz für die gezielte Vernichtung von Akten über V-Leute aus dem neonazistischen Umfeld der Hauptverdächtigen verantwortlich war. Der Anwalt von Gamze Kubasik, Sebastian Scharmer, erklärte am Dienstag abend, die Staatsanwaltschaft Köln habe mitgeteilt, sie werde diesbezüglich nicht ermitteln. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.11.2016, Seite 4, Inland

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