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Karlsruhe urteilt über »Atomausstieg«

Karlsruhe. Im Streit zwischen Stromkonzernen und der Bundesregierung um eine mögliche Entschädigung für den beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie verkündet das Bundesverfassungsgericht am 6. Dezember sein Urteil. Das wurde am Freitag mitgeteilt. In dem Verfahren streiten E.on, RWE und Vattenfall für ihre Ansicht, dass die energiepolitische Kehrtwende 2011 einer Enteignung gleichkommt. Damals hatte die Bundesregierung eine erst im Jahr zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für die 17 deutschen Nuklearmeiler wieder rückgängig gemacht. Acht Anlagen durften nicht mehr hochgefahren werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.10.2016, Seite 9, Kapital & Arbeit

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