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16.09.2016
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Keine Entschädigung nach Tod einer Kadettin
Münster. Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehrkadettin Jenny Böken auf der »Gorch Fock« hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage der Eltern auf Entschädigung zurückgewiesen. Das Urteil fiel am späten Mittwoch abend. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter »besonders lebensgefährlichen« Umständen gestorben sei. Diese Feststellung wäre notwendig gewesen, damit den Eltern nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20.000 Euro zugestanden hätten. Die Richter ließen keine Revision zu. (dpa/jW)
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