-
01.09.2016
- → Inland
Demnächst TV-Berichte aus dem Gerichtssaal
Berlin. Wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte sollen live im Fernsehen und im Internet zu sehen sein. Diese Möglichkeit soll ein Gesetzentwurf schaffen, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg brachte. Das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen soll damit »moderat« gelockert werden. Der Gesetzentwurf sieht auch die Übertragung von mündlichen Verhandlungen in einen Arbeitsraum für Medienvertreter vor, was bisher ebenfalls nicht zulässig war.(dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!