Zum Inhalt der Seite

NPD scheiterte mit Eilantrag

Karlsruhe. Das laufende Verbotsverfahren bringt die rechtsextreme NPD in akute Finanznot. Im Streit um Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung scheiterte nun auch ein Eilantrag in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, eine einstweilige Anordnung gegen die Verwaltung des Bundestags zu erlassen. Das wurde am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt.

Weil unklar ist, ob die NPD noch in diesem Jahr verboten wird, bekommt sie die vierteljährlichen Zahlungen zur Zeit nur unter Vorbehalt. Als Sicherheit musste sie eine Grundschuld abtreten – auf die Parteizentrale in Berlin. Dem Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2014 zufolge ist die Immobilie mit 355.500 Euro bewertet. Mit dem Eilantrag wollte die Partei die Rückübertragung erzwingen. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 28.07.2016, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!