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»Arrestbefehl« gegen Reiseunternehmer Öger

Frankfurt am Main. Gegen den insolventen Reiseunternehmer Vural Öger hat das Landgericht Frankfurt am Main im Streit um sein Vermögen einen sogenannten »Arrestbefehl« erlassen. Dieser Beschluss sei bereits am 6. Mai in einem Eilverfahren über eine Summe von einer Million Euro gefasst worden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.

Durch einen Arrestbefehl werden Vermögenswerte von Schuldnern gesichert, damit diese Zwangsvollstreckungen wie Pfändungen nicht erschweren oder gar vereiteln können. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.06.2016, Seite 9, Kapital & Arbeit

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