Zum Inhalt der Seite

Schutz für psychisch kranke Straftäter

Berlin. Psychisch kranke Straftäter sollen besser vor unverhältnismäßig langen Aufenthalten in geschlossenen Kliniken bewahrt werden. Künftig soll genauer und häufiger überprüft werden, ob Unterbringungen im Maßregelvollzug weiter notwendig sind. Das sieht ein am Donnerstag abend vom Bundestag verabschiedetes Gesetz vor. Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte am Freitag, dies schütze besser vor unverhältnismäßigen Unterbringungen, »ohne dass wir das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit aus den Augen verlieren«.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist auch der Fall Gustl Mollath, der zu Unrecht sieben Jahre in einer forensischen Psychiatrie eingesperrt war. Grund dafür waren offenbar erfundene Beschuldigungen seiner damaligen Ehefrau. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 30.04.2016, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!