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04.02.2016
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Wehrsportveteran klagt gegen Überwachung
Berlin. Der Gründer der 1980 verbotenen »Wehrsportgruppe Hoffmann«, Karl-Heinz Hoffmann, klagt gegen eine vor Jahren angeordnete Überwachung durch den Verfassungsschutz. Das Berliner Verwaltungsgericht befasst sich am 10. Februar mit der Klage des Rentners gegen das Bundesinnenministerium, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das Ministerium hatte Hinweise auf den Aufbau einer Organisation erhalten, die mit Anschlägen gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und andere Politiker den Umsturz des Staates geplant habe. Wegen des Verdachts, Hoffmann wolle mit weiteren Personen eine rechtsterroristische Untergrundorganisation aufbauen, hatte das Ministerium laut Gericht im Jahr 2012 eine Überwachung angeordnet. Post und Telefon wurden überwacht, zudem holten Ermittler Auskünfte zu Steuern und Krediten ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Überwachung beantragt. Nach deren Ende wurde Hoffmann darüber informiert. (dpa/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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