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Gesetz gegen Barrieren in Bundesbehörden

Berlin. Menschen mit körperlichem oder geistigem Handicap sollen künftig auf weniger Türschwellen, schwer verständliche Behördentexte und andere Barrieren stoßen. Dazu beschloss das Kabinett am Mittwoch Änderungen am Behindertengleichstellungsgesetz. Es sieht vor, dass Hindernisse in Bundesbehörden abgebaut werden. Eingerichtet werden soll eine Schlichtungsstelle, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie sich durch eine Bundesbehörde in ihren Rechten verletzt sehen. Sozialverbände kritisierten das Gesetz als unzureichend, weil es kaum Verbindlichkeit und keine Regeln für die Privatwirtschaft vorsehe. In der BRD leben rund zehn Millionen Menschen mit Behinderung. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.01.2016, Seite 4, Inland

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