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Gerichtshof rügt Türkei für Parteiverbot

Strasbourg. Die Türkei hat mit dem Verbot der früheren linken »Partei der demokratischen Gesellschaft« (DTP) gegen die Grundrechte verstoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg kam am Dienstag einstimmig zu diesem Urteil. Betroffen äußerten sich die Richter über die »extreme Strenge« des türkischen Verfassungsgerichts, das die DTP 2009 »mit sofortiger Wirkung und endgültig« aufgelöst hatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.01.2016, Seite 7, Ausland

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