Zum Inhalt der Seite

Verbraucherzentrale mahnt Google ab

Berlin. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband mahnte zwei Klauseln in der Datenschutzerklärung von Google erneut ab. Dabei geht es um die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten. Unzulässig sei es, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne deren gesonderte Einwilligung »mitliest«, um maßgeschneiderte Werbung anzubieten, erklärte der VZBV am Mittwoch. Der Konzern sieht seine Datenschutzerklärung dagegen »in Einklang mit den entsprechenden Gesetzen«. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 07.01.2016, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen