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Verbraucherzentrale mahnt Google ab

Berlin. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband mahnte zwei Klauseln in der Datenschutzerklärung von Google erneut ab. Dabei geht es um die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten. Unzulässig sei es, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne deren gesonderte Einwilligung »mitliest«, um maßgeschneiderte Werbung anzubieten, erklärte der VZBV am Mittwoch. Der Konzern sieht seine Datenschutzerklärung dagegen »in Einklang mit den entsprechenden Gesetzen«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.01.2016, Seite 5, Inland

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