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BGH stärkt Berliner Mietrecht

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch eine Verordnung des Landes Berlin gebilligt, mit der 2013 mögliche Mieterhöhungen in bereits bestehenden Mietverhältnissen in der gesamten Stadt begrenzt worden waren. Insbesondere billigte das Gericht, dass die sogenannte Kappungsgrenze nicht nur in einigen Bezirken mit angespanntem Wohnungsmarkt, sondern im gesamten Stadtgebiet gesenkt worden war. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.11.2015, Seite 5, Inland

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