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Haft für Flüchtlinge verfassungswidrig

Karlsruhe. Die von CDU und CSU geplanten Transitzonen für Flüchtlinge sind nach Ansicht eines Verfassungsexperten nur unter engen Voraussetzungen denkbar. »Die Asylbewerber dürfen dabei nicht inhaftiert werden«, sagte der Speyerer Rechtsprofessor Joachim Wieland gegenüber dpa. Sie müssten jederzeit die Möglichkeit haben, wieder dorthin zurückzukehren, wo sie hergekommen seien und dürften dabei nicht festgehalten oder gezwungen werden. Wieland beruft sich auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 1996. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.11.2015, Seite 4, Inland

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