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BGH: Erhöhung der Gaspreise rechtens

Karlsruhe. Energieversorgungsunternehmen durften in der Vergangenheit auch ohne Begründung die Gaspreise erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Das Urteil betrifft Kunden in der Grundversorgung (Tarifkunden), die mit dem örtlichen Gasversorger einen Standardvertrag abgeschlossen haben (Az. VIII ZR 158/11 u. a.). In den vorliegenden Fällen gab der BGH den Stadtwerken Hamm und Geldern recht, die von »säumigen« Kunden Geld wollten. Diese hatten Preiserhöhungen beanstandet. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.10.2015, Seite 9, Kapital & Arbeit

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