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Aus: Ausgabe vom 23.09.2015, Seite 4 / Inland

Linken-Klage in Karlsruhe ohne Erfolg

Karlsruhe. Kleine Oppositionsparteien wie Die Linke haben keinen Anspruch auf eine formelle Beteiligung an Untergremien des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Der Vermittlungsausschuss solle Kompromisse in schwierigen Gesetzgebungsverfahren finden und habe deshalb einen weiten Gestaltungsspielraum für die Besetzung seiner Arbeitsgruppen, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Damit scheiterte die Klage unter anderem der Linksfraktion. Sie hatte geklagt, weil eine ihrer Abgeordneten bei der Suche nach einem Kompromiss zur Hartz-IV-Gesetzgebung im Jahr 2010 nicht an einer Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses sowie an informellen Gesprächen hatte teilnehmen dürfen. (AFP/jW)