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Kein Streikrecht für Kirchen-Beschäftigte

Karlsruhe. Die Gewerkschaft ver.di ist mit einer Verfassungsbeschwerde zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies sie als unzulässig ab. In dem Verfahren ging es um die Teilnahme der Gewerkschaften an kirchlichen Tarifverhandlungen und ein mögliches Streikrecht (Aktenzeichen: 2 BvR 2292/13). Anders als in der Wirtschaft werden in den meisten Einrichtungen der beiden großen Kirchen die Arbeitsbedingungen von einer paritätisch von »Arbeitgebern« und Beschäftigten besetzten Kommission ausgehandelt. (dpa/jW)

Siehe Seite 8

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.09.2015, Seite 5, Inland

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