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02.09.2015
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NPD-Abgeordnete dürfen ins Flüchtlingsheim
Schwerin. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns muss NPD-Landtagsabgeordneten den Besuch in der vom Land betriebenen Zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge ermöglichen. Das Landesverfassungsgericht hob nach eigenen Angaben vom Dienstag ein entsprechendes Verbot auf, das Innenminister Lorenz Caffier (CDU) den NPD-Politikern im August auferlegt hatte. Caffier habe damit die Selbstinformations- und Kontrollrechte der Abgeordneten verletzt. Der Innenminister hatte sein Verbot mit den politischen Ansichten der NPD zur Asylpolitik begründet. Das friedliche Zusammenleben der Flüchtlinge könnte beeinträchtigt werden, da die NPD durch rassistische Äußerungen die politische Debatte anheize, so Caffier. Die Situation in der ausgelasteten Unterkunft mit 650 Plätzen sei ohnehin angespannt. (AFP/jW)
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