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Verfassungsgericht verhandelt Linke-Klage

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will am 22. September entscheiden, ob bei der Suche nach einem Hartz-IV-Kompromiss 2011 im Vermittlungsausschuss Rechte der Bundestagsfraktion der Linken verletzt worden sind. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. In dem Verfahren geht es um die Grundsatzfrage, wie Untergremien des Vermittlungsausschusses zusammengesetzt sein müssen (Az.: 2 BvE 1/11). Der zweite Senat hatte im Mai über die Klage der Linken verhandelt. Die Partei sieht ihre Rechte verletzt, weil sie in einer vom Ausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zunächst nicht berücksichtigt worden war. In einer späteren informellen Gesprächsrunde war sie gar nicht vertreten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.07.2015, Seite 5, Inland

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