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Gericht erlaubt NPD-Hetze in Landtag

Greifswald. Das mecklenburg-vorpommersche Verfassungsgericht hat die Ausfälle von NPD-Abgeordneten gegen Homosexuelle im Landtag erlaubt. Der Entzug des Rederechts gegen einen NPD-Abgeordneten und Ordnungsrufe gegen einen weiteren seien demnach nicht legal, entschied das Gericht. Im Juli 2014 war über das Hissen der Regenbogenflagge der Lesben- und Schwulenbewegung vor öffentlichen Gebäuden diskutiert worden. Die Mitglieder der neofaschistischen NPD hatten sich dabei abfällig über Homosexuelle geäußert, woraufhin die Schweriner Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) sie maßregelte. Laut Gericht hätten die Abgeordneten nicht die Grenze des »Angriffs auf die Menschenwürde« erreicht. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.06.2015, Seite 4, Inland

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