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26.06.2015
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Zwischendurch
Der Gesellschaft gesellschaftsloser Wesen bin ich seit Anbeginn ihrer wie meiner Existenz überdrüssig; wer sich von IDEEN verabschiedet oder nie welche hatte außer der einen pseudoistischen, nämlich der lichtlosen der Selbstbevorteilung, muss mit einer Welt vorlieb nehmen, die er als gegeben akzeptiert und gegen die er sich nicht erhebt und wehrt. Wie sagt es Gerhard Henschel so zuverlässig lakonisch: Müssense wissen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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