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Historiker bezweifelt Aussagen des früheren SS-Mannes

Lüneburg. Im Auschwitz-Prozess vor dem Landgericht Lüneburg hat ein Historiker erneut Zweifel an Aussagen des Angeklagten geäußert. So hatte der frühere SS-Mann Oskar Gröning etwa angegeben, im Sommer 1944 höchstens dreimal vertretungsweise Dienst an der Rampe versehen zu haben. Wahrscheinlicher sei zumindest ein wöchentlicher Einsatz, erklärte der historische Sachverständige Stefan Hördler am Mittwoch. Als SS-Unterscharführer sei er vom Rampendienst ausgenommen worden, hatte Gröning ausgesagt. Auch das sei »absolut unwahrscheinlich«, erklärte Hördler. Gröning wird Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen vorgeworfen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.06.2015, Seite 2, Inland

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