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Aus: Ausgabe vom 25.04.2015, Seite 5 / Inland

Mindestlohn: DGB warnt vor Verwässerung

Osnabrück. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt anlässlich eines Treffens der Regierungskoalition am Sonntag vor einer Verwässerung des Mindestlohngesetzes und fordert zugleich weitere Reformen. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung (Freitagausgabe), es müsse bei der Dokumentationspflicht bis zu einer Grenze von 2.958 Euro Lohn im Monat bleiben. Er begründete dies mit dem gültigen Arbeitszeitgesetz. Danach könne ein Arbeitnehmer im Ausnahmefall 29 Tage im Monat arbeiten und das jeweils zwölf Stunden. »Multipliziert mit dem Mindestlohnbetrag 8,50 Euro ergibt sich so die Summe von 2.958 Euro.« (AFP/jW)