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Weiter illegale Telefonwerbung

Berlin. Trotz schärferer Gesetze ist unerlaubte Telefonwerbung weiter verbreitet. Im vergangenen Jahr seien mehr als 26.226 schriftliche Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingegangen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion. Das sind nur etwa 7.000 weniger als 2013. Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen ist grundsätzlich rechtswidrig. Trotzdem sind mündliche Vertragsabschlüsse während solcher Anrufe in der Regel rechtswirksam. Die Regierung hatte im August 2009 die Regeln für Telefonwerbung verschärft und 2013 das Bußgeld drastisch erhöht, von maximal 50.000 Euro auf 300.000 Euro. Trotz der Vorschriften gibt es keinen kontinuierlichen Rückgang der Beschwerdefälle. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.04.2015, Seite 5, Inland

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