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07.04.2015
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Bundesamt: Depression von Kopilot nicht bekannt
Frankfurt am Main. Nach dem Germanwings-Absturz in Südfrankreich ist die Lufthansa Vorwürfen entgegengetreten, sie habe ihre Informationspflichten gegenüber dem Luftfahrtbundesamt (LBA) verletzt. Die Airline reagierte damit auf einen Bericht der Welt am Sonntag, wonach ihr medizinischer Dienst das Bundesamt nicht über die abgeklungene schwere Depression des Kopiloten informiert hatte. Das LBA hatte am Sonntag die Darstellung der Zeitung bestätigt, wonach die Behörde bis zur Akteneinsicht beim Aeromedical Center der Lufthansa am 27. März – und damit nach der Katastrophe – »keinerlei Informationen über die medizinischen Hintergründe« hatte. (AFP/jW)
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