Zum Inhalt der Seite

Tarifeinheitsgesetz verfassungswidrig

Berlin. Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit wird nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gegen die Verfassung verstoßen. Das Gesetz, über das am Donnerstag erstmals im Plenum beraten wird, stelle einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 des Grundgesetzes dar, heißt es laut Tagesspiegel (Montagausgabe) in einem Gutachten. »Der Grundrechtseingriff dürfte nicht gerechtfertigt sein«, zitiert das Blatt aus der Expertise.

Die Regierung will künftig in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für dieselbe Beschäftigtengruppe dem Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern Vorrang geben. Der Beamtenbund (dbb) und die Ärzteorganisation Marburger Bund hatten bereits angekündigt, das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen zu wollen. Der dbb protestiert von heute an mit Mahnwachen vor den Parteizentralen von CDU und SPD gegen den Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 02.03.2015, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!