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Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Bankkunden

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bankkunden bei falsch gebuchten Bareinzahlungen oder -auszahlungen gestärkt. Klauseln, wonach Banken auch für Fehlbuchungen Gebühren erheben dürfen, erklärte das Gericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil für unwirksam. Der BGH hob deswegen die beanstandete Gebührenklausel der Raiffeisenbank insgesamt auf, ohne sich zu der Frage zu äußern, ob Gebühren für Bargeldbuchungen auf privaten Girokonten grundsätzlich zulässig sind. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.01.2015, Seite 2, Inland

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