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Aus: Ausgabe vom 24.12.2014, Seite 5 / Inland

Mindestlohnverstöße anonym melden

Berlin. Zum Start des gesetzlichen Mindestlohns am Neujahrstag weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) darauf hin, dass Beschäftigte Verstöße gegen die neue 8,50-Euro-Lohngrenze auch anonym melden können. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte, wenn sich für eine Branche oder einen Betrieb Meldungen über Verstöße an die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls häuften, würden deren Kontrolleure tätig. (dpa/jW)

 

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