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Leichen im Sinne des Gesetzes

 

Der Leichenpräparator Gunther von Hagens darf in Berlin ein »Körperwelten«-Museum eröffnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht am Freitag. Die Ausstellungsmacher brauchen demnach keine Genehmigung nach dem Bestattungsgesetz. Die plastinierten Körper seien keine Leichen im Sinne des Gesetzes, begründete der Vorsitzende Richter Björn Schaefer. Der Bezirk Mitte hatte das anders gesehen und die Dauerausstellung am Fuße des Fernsehturms untersagt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.12.2014, Seite 10, Feuilleton

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