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Kein Grundrecht auf Geburt mit Hebamme

Strasbourg. Es gibt kein Grundrecht auf eine von medizinischem Personal begleitete Hausgeburt. Mit dieser Feststellung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag die Klagen zweier Tschechinnen abgewiesen, die vergeblich mit Hilfe einer anerkannten Hebamme zu Hause entbinden wollten. Eine der Klägerinnen brachte ihr Kind schließlich allein zu Hause zur Welt, die andere fand ein 140 Kilometer von ihrem Wohnort entferntes Krankenhaus, das ihre Wünsche berücksichtigte. In der Tschechischen Republik ist es Hebammen und anderem ärztlichen Personal untersagt, Hausgeburten vorzunehmen. Seit 2012 drohen ihnen bei Verstoß gegen das Verbot hohe Geldstrafen. Der Gerichtshof verwies darauf, dass es in dieser Frage keinen Konsens in Europa gibt. Somit liege es im »Ermessensspielraum« jedes Staates, ärztliches Personal für Hausgeburten bereitzustellen oder nicht.

In einem zweiten Fall wurde die Regierung in Prag hingegen wegen eines unverhältnismäßigen Eingriffs in das Privatleben verurteilt, weil eine Mutter und ihr neugeborenes Kind per Richterbeschluss zur Rückkehr ins Krankenhaus gezwungen wurden. Die heute 38jährige hatte im Oktober 2007 gegen den Willen des verantwortlichen Arztes sofort nach der Geburt ihres Sohnes die Entbindungsstation verlassen. Der Mediziner informierte daraufhin das Jugendamt, das eine einstweilige Verfügung zur Rückkehr des Neugeborenen ins Krankenhaus durchsetzte. Obwohl ein Arzt bescheinigte, dass das Baby bei guter Gesundheit war, mussten sie dort zwei Tage bleiben. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.12.2014, Seite 15, Feminismus

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