Zum Inhalt der Seite

Flüchtlinge haben Nutzungsrecht

Berlin. Die von Flüchtlingen besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg darf bis auf weiteres nicht geräumt werden. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin am Freitag mittag beschlossen, berichtete der Tagesspiegel auf seiner Internetseite. In der Begründung heißt es, es müsse noch geklärt werden, ob die Flüchtlinge ein Nutzungsrecht an den Räumen der Schule hätten. Nach Auskunft des stellvertretenden Sprechers des Verwaltungsgerichts Kai-Christian Samel könne »das auch mehrere Wochen dauern«. Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts hatten die Flüchtlinge ein seit der Einigung vom Juli 2014 bestehendes Nutzungsrecht zumindest für die Räume im 3. Obergeschoss glaubhaft gemacht. (jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 08.11.2014, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!