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Bundestag beschließt Gesetz gegen »Armutsmigration«

Berlin. Der Bundestag hat Maßnahmen zur Eindämmung sogenannter Armutsmigration beschlossen. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete das Parlament am Donnerstag ein Gesetzespaket, nach dem EU-Bürgern bei »Täuschung der Behörden« befristete Wiedereinreiseverbote drohen. Zudem wird das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche auf sechs Monate beschränkt. Darüber hinaus 25 Millionen Euro zusätzlich für die Kommunen, die sich durch die Zahlung von Sozialleistungen an Osteuropäer finanziell überfordert fühlen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.11.2014, Seite 2, Inland

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