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Naziopfer-Urteil: Berlin sieht sich nicht verpflichtet

Berlin. In Reaktion auf das Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofs, wonach Naziopfer die BRD grundsätzlich auf Entschädigung verklagen können (jW berichtete), verwies das Auswärtige Amt (AA) am Freitag in Berlin auf ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus dem Jahr 2012. Der Gerichtshof in Den Haag hatte damals entschieden, dass Deutschland nicht zur Zahlung von Einzelwiedergutmachungen an die Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen verpflichtet sei. Die AA-Sprecherin sagte, das Urteil habe die deutsche Rechtsauffassung bestätigt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.10.2014, Seite 2, Inland

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