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Karmann-Millionen fließen an Gläubiger

Karlsruhe/Osnabrück. Im Streit um eine millionenschwere Steuerrückerstattung an den insolventen früheren Cabriohersteller Karmann hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Gläubiger entschieden. Dabei geht es um rund 162 Millionen Euro, einschließlich aufgelaufener Zinsen rund 170 Millionen Euro.

Wie der BGH am Donnerstag bestätigte, wurde die Revision der Besitzgesellschaft der Karmann-Erben gegen das vorinstanzliche Urteil zurückgewiesen (Az.: XII ZR 111/12). Diese hatte das Geld für sich gefordert. Karmann hatte 2009 Insolvenz anmelden müssen. Inzwischen sind große Teile des Unternehmens an Volkswagen übergegangen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.10.2014, Seite 9, Kapital & Arbeit

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