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BGH: Speer muß Berichte dulden

Karlsruhe. Brandenburgs ehemaliger Innenminister Rainer Speer (SPD) muß sich im Zusammenhang mit der sogenannten Unterhaltsaffäre Berichte über sein Privatleben gefallen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden und damit die Rechte der Presse gestärkt. (Az.: VI ZR 490/12) »Die Klage wird insgesamt abgewiesen«, urteilte der BGH. Speer war 2010 zurückgetreten. Er hatte zugegeben, Vater eines unehelichen Kindes zu sein und keinen Unterhalt gezahlt zu haben. Statt dessen hatte die Mutter des Kindes jahrelang Unterhalt vom Staat bezogen. Das wurde durch Berichte der Bild bekannt, die sich auf E-Mails von Speer und seiner früheren Geliebten stützten. Die Daten stammten von einem gestohlenen Laptop Speers.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.10.2014, Seite 4, Inland

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