Zum Inhalt der Seite

Todesschütze bleibt in Freiheit

Die sich neu formierende schwarze Widerstandsbewegung in den USA entwickelt sich derzeit entlang folgender Forderungen: schonungslose Aufklärung der Morde an Michael Brown und anderen Opfern der Polizeigewalt. Verhaftung des Todesschützen Darren Wilson und zügige Durchführung des Gerichtsverfahrens. Sofortiger Abbau der kriegsmäßigen Ausrüstung der Polizei und Beendigung des vor allem gegen junge Schwarze und Latinos gerichteten rassistischen Profilings der »Stop & Frisk«-Kontrollen (»anhalten und filzen«).

Es hat auch unter der Präsidentschaft des »Rassismusverstehers« Barack Obama derzeit nicht den Anschein, als würden Politik und Justiz auf diese Forderungen eingehen. Für diese Vermutung spricht eine Entscheidung der Richterin Carolyn Whittington aus der für Ferguson zuständigen Bezirksstadt St. Louis. Sie räumte der gegen Wilson ermittelnden Grand Jury der Staatsanwaltschaft jetzt mehr Zeit ein. Erst am 7. Januar 2015 soll dieses unter Ausschluß der Öffentlichkeit tagende Gremium entscheiden, ob der Todesschütze unter Anklage gestellt wird. Bis dahin bleibt der nur vom Dienst suspendierte Wilson in Freiheit. Er hält sich mit Wissen seines Dienstherrn an unbekanntem Ort versteckt. Die Grand Jury soll den Anfangsverdacht klären, ob sich Wilson durch die sechs tödlichen Schüsse auf Michael Brown strafbar gemacht hat. Dazu sichtet sie Beweismittel und vernimmt Zeugen. Wilson selbst muß vor der Grand Jury nicht aussagen. Die Polizeiführung behauptet, Wilson habe in Notwehr gehandelt, während zahlreiche Zeugenaussagen belegen, daß der unbewaffnete Brown seine Hände erhoben und »Nicht schießen!« gerufen hatte, als ihn die tödlichen Schüsse trafen. Daraus entwickelte sich der Slogan »Hands up! Don’t shoot!«, den die Demonstranten seitdem mit erhobenen Händen skandieren. Mit der Mobilisierung für den 10. bis 13. Oktober zielt die Bewegung nun darauf ab, Druck zu machen für die Erfüllung ihrer zentralen Forderungen.

Die Unruhe in Ferguson läßt unterdessen nicht nach. Am Samstag abend wurde dort ein Polizist verletzt, als es zu einem Schußwechsel mit einer Person kam, die sich einer Kontrolle entzog. Im nahegelegenen St. Louis wurden außerdem Schüsse auf das Auto eines Polizisten abgefeuert, der nicht im Dienst war. Der Beamte erlitt leichte Schnittwunden durch Splitter des zerbrochenen Autofensters.

(jh)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 29.09.2014, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!