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Kundus-Massaker jährt sich

Berlin/Kundus. Am heutigen Donnerstag jährt sich zum fünften Mal das von deutschen Soldaten befohlene Massaker im afghanischen Kundus. Etwa 140 Menschen, darunter auch Kinder, waren bei einem von der Bundeswehr angeordneten Luftangriff am 4. September 2009 getötet worden. Das Bonner Landgericht entschied im vergangenen Jahr, daß die BRD den Überlebenden und Angehörigen der Toten keinen Schadenersatz zahlen muß. Es lag keine »Amtspflichtverletzung« vor, die den deutschen Staat in dem Fall haftbar mache, hieß es in dem Urteil. Dem damaligen Kommandeur Oberst Georg Klein sei kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen nachzuweisen, so das Gericht. Klein wurde 2013 zum Abteilungsleiter im neuen Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ernannt. Damit war eine Beförderung zum Brigadegeneral verbunden, die am 27. März 2013 erfolgte. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.09.2014, Seite 1, Ausland

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