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Gustl Mollath geht in Revision

Regensburg. Der langjährig in der Psychiatrie festgehaltene Gustl Mollath hat Revision gegen sein Freispruchurteil eingelegt. Ein Sprecher des Landgerichts Regensburg bestätigte am Freitag einen Bericht der Bild. Das Gericht hatte zwar im Wiederaufnahmeverfahren die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung als nicht erwiesen angesehen, den 57jährigen aber für schuldig befunden, seine Exfrau mißhandelt zu haben. Ob die Revision gegen den jetzigen Freispruch statthaft und begründet ist, muß nach Angaben des Gerichts der Bundesgerichtshof entscheiden. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.08.2014, Seite 2, Inland

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