-
22.08.2014
- → Feminismus
Eckpunkte des Prostitutionsgesetzes
Berlin. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will mit der Reform des Prostitutionsgesetzes überzogenen Mieten für Bordellzimmer einen Riegel vorschieben. In den seit Montag AFP vorliegenden Eckpunkten des Ministeriums für das geplante Gesetz soll es Auflagen für die behördliche Erlaubnis eines Bordellbetriebes geben. Demnach soll der Bordellbetreiber vor Erhalt der Genehmigung einen Nachweis führen müssen, daß die mit den Prostituierten zu schließenden Verträge für Zimmer nicht überhöht sind. Bislang gilt es als Problem, daß Prostituierte durch Wuchermieten für die Zimmer in Bordellen in die Abhängigkeit von Zuhältern geraten können. Anders als von CDU/CSU gefordert, sehen die Eckpunkte der Ministerin keine verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen bei Prostituierten vor. Familienpolitiker der Koalitionsparteien hatten sich in der vergangenen Woche in weiten Teilen auf das Prostitutionsgesetz verständigt. Die Neuregelung soll spätestens am 1. Juni kommenden Jahres in Kraft treten. (AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feminismus
