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Aus: Ausgabe vom 14.08.2014, Seite 15 / Medien

Gebühren dürfen nicht abschrecken

Berlin. Der Gang zum Gericht hat sich gelohnt: Nur fünf Prozent der geforderten Gebühren bleiben im Verfahren zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegen das Bundesinnenministerium (BMI) übrig. Anstelle von 14952,20 Euro sollen die Journalisten Daniel Drepper und Niklas Schenck jetzt 736,60 Euro für ihre Akteneinsicht zahlen. »Das Verwaltungsgericht Berlin stellt endlich klar, daß Behörden potentielle Antragsteller nicht mit ihren Gebühren abschrecken dürfen«, erklärte Dr. Anja Zimmer, Geschäftsführerin des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) in NRW am vergangenen Freitag. Sie bezeichnete das Urteil als schallende Ohrfeige für das Ministerium. Die Richter hatten dem BMI bescheinigt, sich mit der willkürlichen Stückelung des Antrags in 66 Einzelbescheide rechtswidrig verhalten zu haben. Die Journalisten hatten für die WAZ-Mediengruppe (heute Funke) im Vorfeld der Olympischen Spiele in London zur Verteilung von Steuergeldern recherchiert. Mit Unterstützung des DJV legten sie gegen 64 der 66 Bescheide Widerspruch ein. Das Verwaltungsgericht gab ihnen in allen 64 Fällen Recht und stellt fest, daß die »Erhebung von Gebühren in Höhe von insgesamt 12031,25 Euro nicht im Einklang mit dem Informationsfreiheitsgesetz« steht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des IFG-Verfahrens hatte das Gericht die Widersprüche zugelassen. (AZ VG 2 K 232.13) (jW)

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