Zum Inhalt der Seite

Ver.di fordert Chance für Karstadt

Berlin. Die einzelnen Filialen der angeschlagenen Warenhauskette Karstadt sollten nach der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mehr Gestaltungsfreiraum bekommen. »Jeder Standort muß die Möglichkeit bekommen, sein individuelles Sortiment zu entwickeln«, sagte der ver.di-Vertreter im Karstadt-Aufsichtsrat, Arno Peukes, der Berliner Zeitung (Montagausgabe). Es sei für den Erfolg relevant, »in welchem Umfeld ein Warenhaus lokalisiert ist«. Peukes führte dem Bericht zufolge den Rivalen Kaufhof als Vorbild an. Er kritisierte zudem, daß unter dem früheren Karstadt-Chef Andrew Jennings die Multimedia-Abteilungen in den Warenhäusern abgeschafft wurden und dadurch in einigen Häusern die »Kundenfrequenz« gesunken sei. »Wer Kunden verliert, verliert auch Umsatz, und es ist enorm schwer, diese verlorenen Kunden zurückzuholen«, beklagte Peukes. Vergangene Woche wurde bekannt, daß eine für Ende Juli geplante Aufsichtsratssitzung auf Mitte August verschoben wird. Peukes geht davon aus, daß bei diesem Treffen eine neue Strategie vorgestellt wird.

Im seit längerem kriselnden Karstadt-Konzern hat der überraschende Rücktritt der erst knapp fünf Monate amtierenden Chefin Eva-Lotta Sjöstedt Anfang Juli für neue Ungewißheit gesorgt. Nach Angaben des Gesamtbetriebsrats fürchten nun viele Mitarbeiter um ihren Job. Medienberichten zufolge schreibt Karstadt weiterhin Verluste. Aufsichtsratschef Stephan Fanderl erklärte nach Sjöstedts Rückzug, das Unternehmen mache sich Sorgen um die Profitabilität »von mehr als 20 Häusern«. Karstadt betreibt derzeit noch 83 Warenhäuser.
Anzeige


(AFP/Reuters/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 29.07.2014, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!