Zum Inhalt der Seite

Abschiehäftlinge brauchen Extraknast

Luxemburg. Flüchtlinge in Abschiebehäftlinge dürfen bis zu ihrer Deportation aus Deutschland nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden, sondern nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Die Praxis einiger Bundesländer, die Menschen in diesem Fall in einem Gefängnis mit gewöhnlichen Straftätern unterzubringen, verstoße gegen EU-Richtlinien. Das gelte auch dann, wenn der Betroffene einwilligt. (dpa/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 18.07.2014, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen