Gegründet 1947 Mittwoch, 30. April 2025, Nr. 100
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 18.07.2014, Seite 5 / Inland

Abschiehäftlinge brauchen Extraknast

Luxemburg. Flüchtlinge in Abschiebehäftlinge dürfen bis zu ihrer Deportation aus Deutschland nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden, sondern nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Die Praxis einiger Bundesländer, die Menschen in diesem Fall in einem Gefängnis mit gewöhnlichen Straftätern unterzubringen, verstoße gegen EU-Richtlinien. Das gelte auch dann, wenn der Betroffene einwilligt. (dpa/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.