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12.07.2014
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Rentennachzahlung für Ghettogefangene
Berlin. Tausende Überlebende aus Ghettos der Nazizeit haben Anspruch auf eine Rentennachzahlung. Der Bundesrat billigte am Freitag eine vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetzesnovelle. Sie sieht für sämtliche Betroffene eine Rentenzahlung rückwirkend zum Jahr 1997 vor. Im Jahr 2002 war Menschen, die in den Ghettos gearbeitet hatten, bereits ein Rentenanspruch rückwirkend zum Jahr 1997 zugestanden worden. Wurden die Anträge aber zu spät gestellt, zahlte die Deutsche Rentenversicherung nur rückwirkend für vier Jahre.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
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