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Zusatzbeiträge ab 2015 möglich

Berlin. Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt. Dafür kommen auf die 50 Millionen Kassenmitglieder im nächsten Jahr Zusatzbeiträge zu. Der Bundesrat ließ am Freitag die entsprechende Finanzreform der Krankenversicherung passieren. Anfang 2015 sinkt der Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent. Dieser zu gleichen Teilen von Unternehmern und Beschäftigten bezahlte Beitragssatz soll fest bleiben. Im Gegenzug können die Kassen dann vom Einkommen abhängige Aufschläge nur bei den Versicherten erheben. Wegen absehbarer Kostenerhöhungen erwarten Experten die Steigerung dieser Zusatzbeiträge. Mit dem Gesetz wird zudem der Weg für ein neues Institut frei, das Daten zur Qualität der Kliniken auswerten soll.

Beschlossen wurden zudem befristete Zuschläge der Kassen für Hebammen, so daß deren Problem steigender Haftpflichtprämien gemindert wird. Der Bundesrat forderte langfristige Lösungen für die Geburtshelferinnen.(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.07.2014, Seite 4, Inland

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