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Aus: Ausgabe vom 09.07.2014, Seite 4 / Inland

»Stuttgart 21«: Polizei vor Gericht

Stuttgart. Im Prozeß um den Polizeieinsatz beim Protest gegen »Stuttgart 21« vor knapp zwei Jahren haben die beiden angeklagten Beamten dem Führungsstab Fehler vorgeworfen. Dem Stab hätten am 30. September 2010 Fotos eines aus den Augen blutenden Mannes vorgelegen, sagten sie am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart. »Wäre uns das bekanntgewesen, hätte das Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Einsatzes gehabt«, sagte einer der Angeklagten. Der Demonstrant war von Wasserstößen am Kopf getroffen worden. Er verlor sein Augenlicht nahezu vollständig. Es wurden mehr als 100 Personen verletzt. Die Angeklagten müssen sich wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten. (dpa/jW)