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Gesetz für die KSK

Die Künstlersozialkasse (KSK) soll durch schärfere Kontrollen abgabepflichtiger Unternehmen saniert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) beschloß der Bundestag in der Nacht zum Freitag. Statt 70000 soll es künftig rund 400000 Kontrollen pro Jahr geben. Erwartet werden Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro. Die KSK ermöglicht rund 180000 freien Künstlern und Publizisten eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie zahlen 50 Prozent der Beiträge. Die andere Hälfte tragen Bund (20 Prozent) und Unternehmen, die von der Arbeit der Klientel profitieren (30 Prozent). Letztere haben sich der Abgabepflicht bisher gern entzogen. Das System drohte in der vergangenen Legislaturperiode zu kollabieren, aber die FDP verhinderte jegliche Reform. Bei einem konkreten Verdacht kann die KSK künftig Kontrollen selbst in die Hand nehmen, ansonsten bleibt die Deutsche Rentenversicherung zuständig. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.07.2014, Seite 12, Feuilleton

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