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Aus: Ausgabe vom 03.07.2014, Seite 15 / Medien

Anonymität im Internet geschützt

Karlsruhe. Internetdienste müssen die Daten anonymer Nutzer nur bei Ermittlungen von Behörden oder zur Durchsetzung von Urheberrechten preisgeben. Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten reicht dafür nicht aus, wie am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. In dem konkreten Fall scheiterte ein Arzt aus Baden-Württemberg mit der Forderung, Namen und Anschrift des Verfassers einer abträglichen Bewertung im Bewertungsportal Sanego zu bekommen. (dpa/jW)