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Bundesarbeitsgericht stärkt Betriebsräte
Erfurt. Arbeitgeber dürfen Betriebsräten mit befristeten Jobs einen Anschlußvertrag nicht verweigern. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied am Donnerstag, Betriebsräte hätten einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Vertragsabschluß, falls sich die Arbeitgeber weigerten. (dpa/jW)
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